Wenn Gesetze geschaffen werden, die in die Grundrechte bzw. die Privatsphäre von Menschen eingreifen, die davon aber nicht wissen dürfen (z.B. bei Überwachungsmaßnahmen), dann entsteht das Problem, dass sich die Betroffenen nicht dagegen wehren können.

Aus diesem Grund wurde der Richtervorbehalt ins Leben gerufen: Ein Richter vertritt die Interessen des Betroffenen und wägt sie gegen die Forderungen der Ermittler ab. Im Grunde eine richtige und wichtige Maßnahme. Doch es mangelt wie immer an der Umsetzung. Dazu sei euch ein Artikel aus der Zeit empholen: Rettet den Richtervorbehalt. Erschreckende Verhältnisse.


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