“Es gilt auch nicht für andere Nutzer, wie z.B. Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien, Blogger oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer.”
Das Leistungsschutzrecht, das der Bundestag demnächst beschließen soll, versucht die Online-Verlage an den Einnahmen der Newsaggregatoren zu beteiligen.